Kosten und Finanzierung

Die Euro-Augenlaserklinik schließt für die durchgeführten Leistungen (insbesondere für die refraktiv-chirugischen Eingriffe) einen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab. Hierbei werden die Behandlungskosten direkt mit Ihnen abgerechnet.
Sie können wählen, ob Sie hierfür eine Abrechnung in entsprechender Anwendung der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder eine Abrechnung von Fallpauschalen wünschen.
Bei einer Abrechnung in entsprechender Anwendung der aktuellen Fassung der GOÄ richtet sich die Höhe der Behandlungskosten nach den Bestimmungen der GOÄ. Sie können die aktuelle Fassung der GOÄ in der Euro-Augenlaserklinik einsehen.

In der Basic-LASIK sind außer dem Eingriff bereits die Vor- sowie 3 Nachuntersuchungen enthalten.


Basic-LASIK

Kosten 1 Auge

Kosten 2 Augen

Große Voruntersuchung

 

 

 

 

 

ca. 1.180,- €

 

 

 

 

 

ca. 2.360,- €

Operationskosten
(nur bei bestimmten Fehlsichtigkeiten möglich)

Nachuntersuchung
(bis zu 3 Nachuntersuchungen)

Gesamtkosten BASIC-LASIK

 

Die nachfolgend aufgeführten Kosten beinhalten den Eingriff, alle Vor- und Nachuntersuchungen sowie ein nachträgliches Laser-Finetuning, falls dieses innerhalb von 12 Monaten notwendig werden sollte:


LASIK

Kosten 1 Auge

Kosten 2 Augen

Große Voruntersuchung

 

 

 

 

 

 

ca. 1.950,- €

 

 

 

 

 

 

ca. 3.900,- €

Operationskosten
(ggf. wellenfrontgesteuert)             

Operationsnebenkosten

Nachuntersuchung

Gesamtkosten LASIK*


Femto-LASIK/ iLASIK

Kosten 1 Auge

Kosten 2 Augen

Große Voruntersuchung

 

 

 

 

 

 

ca. 2.450,- €

 

 

 

 

 

 

ca. 4.900,- €

Operationskosten
(ggf. wellenfrontgesteuert)

Operationsnebenkosten

Nachuntersuchung

Gesamtkosten Femto-LASIK /        
iLASIK*



Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Die Refraktive Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden.
Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten grundsätzlich nicht übernehmen und nach den jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts auch nicht berechtigt sind, diese zu erstatten.
Bei privaten Krankenkassen liegt es im Ermessen der einzelnen privaten Krankenversicherungen, ob sie die Operation bezuschussen oder erstatten.
In der Regel ist es jedoch möglich, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend zu machen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wir ermöglichen Ihnen über medipay zinsgünstige und bequeme Ratenzahlungen. Medipay bietet Sonderkonditionen von beispielsweise 0% bei einer Laufzeit von 6 Monaten und 2.9% bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich. Weitere Details zur Finanzierung sowie einen Vorab-Antrag, den Sie ausfüllen und direkt an medipay senden können, finden Sie hier. medipay tritt dann mit Ihnen in Kontakt und übernimmt die gesamte Abwicklung und Korrespondenz.